Förderverein unterstützt die Grundschule

Förderverein unterstützt die Grundschule

aus Wochenspiegel vom 15.06.2016

Spielgeräte und vielfältige Projekte kommen Schülern in Lisdorf zugute

LISDORF Wenn in der Professor Ecker Grundschule Lisdorf die Pausenklingel läutet, dann liegen auf dem Pausenhof Spielgeräte für die Schüler bereit, mit denen sie sich austoben können. Dazu gehören Fußbälle, Tischtennisschläger, Pferdchengeschirre, Gummitwist-Bänder, Stelzen und vieles mehr.

„Sie glauben gar nicht, wie viele Fußbälle die Kinder in einem Schuljahr durchspielen“, nennt Schulleiterin Birgit Klein gerne als Beispiel, wenn es um die Notwendigkeit finanzieller Förderung der Schulgemeinschaft geht.

Damit solche Dinge immer wieder für die Kinder zur Verfügung stehen, unterstützt der Förderverein der Schule unter anderem die regelmäßige Anschaffung von Spielgeräten.

Der Verein finanziert sich über Mitgliedsbeiträge, Spenden und durch Einnahmen aus Veranstaltungen.

Der Vorsitzende des Vereins, Ian Müller-Gräff, nennt weitere Projekte, die vom Förderverein regelmäßig unterstützt werden: der jährliche Besuch des Staatstheaters in Saarbrücken, Autorenlesungen über den Boedecker-Kreis oder den Aufbau der Schulbibliothek.

Der Verein gestaltet auch das Leben der Schulgemeinschaft durch die Teilnahme an Schulfesten und Sozialprojekten mit. Außerdem ist zurzeit die Einrichtung eines Medienraums geplant, in dem die Schüler die vollen Möglichkeiten digitaler Medien nutzen und erlernen können.

Mehr Informationen über die Aktivitäten des Vereins und der Schule: www.Grundschule-Lisdorf.de

red./a

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Der Vorstand des Fördervereins (von links): Christian Korne, Jutta Faust, Gabriele Kurdziej-Winter, Ian Müller-Gräff, Susanne Fontaine, Judith Bauer, Holger Strauß, Schulleiterin Birgit Klein und Michèle Becker. Foto: Verein

Seenplatte Lisdorfer Aue

Wo normalerweise geschäftiges Treiben herscht, ist heute am Dienstag kurz nach 14 Uhr die Lisdorfer Aue fast Menschen leer. Die Lisdorfer Bauern sind um diese Jahreszeit damit beschäftigt Gemüse zu ernten, neu zu setzen oder neue Saat auszubringen. Dieses Jahr ist alles anders. Der Regen in den letzten Wochen hat aus der Aue eine Seenlandschaft gemacht. Das Befahren der Felder mit Maschinen ist unmöglich.
Raimund Klein
Landwirt Raimund Klein erklärte in einer Versammlung des Vereins “Lisdorf … alles im grünen Bereich”, dass es schwierig wird rechtzeitig für den Festumzug zur 200 Jahrfeier des Landkreis Saarlouis einen Festwagen mit Lisdorfer Gemüse zu bestücken.

Roman Denis
Auch Roman Denis (Bio Denis) bedauert es, nicht mit einem Wagen teilnehmen zu können, da die Felder unter Wasser stehen.

Frank
Frank Faust erklärte mir: Der Starkregen letzte Woche hat zum überlaufen der Felder geführt. Der Boden nimmt kein Wasser mehr auf. Und dort wo man versucht es abzupumpen, drückt Wasser von unten nach.  So ein Wetter mit diesen Regenmengen hat er in seiner beruflichen Laufbahn noch nicht erlebt. Dann kam am Samstag zu allem Überfluss noch Hagel hinzu und hat auch noch dort Schäden hinterlassen, wo man evtl. noch hätte ernten können.

Hier einige Bilder aus der Lisdorfer Aue.
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Die Nilgänse im Hintergrund sind das kleinere Übel in diesem Jahr.
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Vom Hagel getroffener Mangold
Vom Hagel getroffener Mangold
Hagelschlag am Zuchini
Hagelschlag am Zuchini

13. Open-Air

8. Juli 21016

Das Lisdorfer Open-Air-Konzert, veranstaltet vom Stadtverband der kulturellen Vereine Saarlouis, der Kreismusikschule Saarlouis, dem Kulturamt der Stadt Saarlouis und dem Förderverein Klingende Kirche Lisdorf, findet von Jahr zu Jahr eine immer größer werdende Beachtung.

Das Konzert findet bei jeder Witterung statt. Regencapes werden bei Bedarf kostenlos zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen

Eine rechtzeitige Kartenreservierung ist deshalb sehr empfehlenswert.

Kostenbeitrag: 16 € / ermäßigt: 14 €

Kindergarten- und Pfarrfest 2016

Am 19.06.2016 findet unser diesjähriges Kindergarten- und Pfarrfest auf dem Lisdorfer Schulhof bzw. in der Hans-Welsch-Halle statt.

Wir freuen uns auch in diesem Jahr auf Euer Kommen!!!

Zugleich wünschen wir uns eine wiederum erfolgreiche Zusammenarbeit im Sinne eines für unsere Dorfgemeinschaft gewinnbringenden Wochenendes!!!

Wir sehen uns!!!

Brunnenfest 2016

Auch dieses Jahr heißt das Motto unseres Brunnenfestes wieder: Freunde treffen!

Wie jedes Jahr mit unserer Vereinseigenen Band ” the [Bad]sai:chers”, dem Hardchor Lisdorf und unseren Garden!

Auch für das leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt!

Wir freuen uns auf euch!

Plakat 2016 web

 

Videowand Obstgarten

NACHLESE   >>>   Saarbrücker Zeitung (SZ) von Sa., 28.05.2016 

Video-Wand in Lisdorf darf weiterblinken

Gericht: Bauaufsicht hat LED-Wand zu Unrecht verboten

Einmal mehr musste die Stadt Saarlouis beim Versuch, gegen Video-Wände vorzugehen, eine juristische Niederlage einstecken. Eine flackernde LED-Wand in Lisdorf darf nun doch bleiben, entschied das Oberverwaltungsgericht.

Von SZ-Redakteur Johannes Werres

Saarlouis. Immer wieder zuckt die kommunale Bauaufsicht mit den Schultern, weil sie vom Gesetz her ohnmächtig dieser oder jener Bauabsicht zustimmen müsse, ihr also die Hände gebunden seien. Wie weit das bei Video-Wänden im öffentlichen Straßenbild geht, wollte jetzt die Untere Bauaufsicht (UBA) des Kreises Saarlouis wissen. Sie hatte zunächst eine Video-Wall, auch LED-Wand genannt, in der Metzer Straße verboten. Der Betreiber wehrte sich vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich gegen diese Anordnung.

Die UBA, eigentlich eine Kreisbehörde, hier aber wahrgenommen von einer städtischen Behörde, ließ das auf sich beruhen. Einen anderen Fall aber nicht. Die LED-Wand an einem Gebäude („Haus Rosenthal“, heute ein Casino) in Lisdorf sollte weg. Der Immobilienbesitzer klagte dagegen vor dem Verwaltungsgericht. Das bestätigte aber die UBA. Der Immobilienbesitzer zog vor das Oberverwaltungsgericht, die UBA zog mit.

Man wolle nun gerne wissen, wie die Verwaltungsgerichtsbarkeit die Video-Wände sehe, sagte der städtische Justitiar, Bernd Schwarz, im Gerichtssaal. Sollte auch hier der Hausbesitzer obsiegen, könne die Behörde diesen Teil ihrer Tätigkeit künftig einstellen. Der Immobilienbesitzer obsiegte. Die LED-Wand kann bleiben.

Die UBA hatte sich auf die Landesbauordnung berufen, die auf das Jahr 1936 zurückgeht. Darin werden Werbeanlagen untersagt, die die Umgebung verunstalten oder, sinngemäß, ein Gebäude in seinen Charakteristika verzerren. Durchaus eine Grundlage für stadtplanerische Eingriffe.

Problem nur, wie der Präsident des OVG, Michael Bitz, in der Verhandlung durchaus süffisant und in seiner Urteilsbegründung sehr ausführlich erörtert: Entschieden wird aufgrund von Geschmacksfragen. Bitz zieht gar den deutschen Philosophen Immanuel Kant heran, wonach es keine objektive Geschmacksregel geben könne.

Nach dem Geschmack der Juristen der Zweiten Kammer des OVG kann an der Provinzialstraße, kurz vor der Autobahnauffahrt, nach keinem denkbaren ästhetischen Kriterium von schutzwürdiger Umgebung gesprochen werden. „Nicht ansatzweise“ sei zu erkennen, was für einen Schutz der mit Werbeanlagen gespickten Umgebung die Beseitigung einer LED-Wand bewirken könnte. Von einem „Unlust erregenden Gegensatz“ (so hat es mal ein anderes Gericht grundsätzlich formuliert) der Video-Wand zum Rest der Umgebung könne keine Rede sein.

Eine „krasse Verunstaltung“ des Gebäudes selbst mochte die Kammer ebenfalls nicht erkennen. Dabei spiele juristisch keine Rolle, dass das „Gesamterscheinungsbild des Gebäudes heute“ nicht mehr als schön zu bezeichnen sei. Es ist bepflastert mit Werbung, vor allem für das Casino, aber auch für das darüber liegende Antiquitätengeschäft. Würde man da ein einzelnes Objekt entfernen, ließe sich das Ziel der LBO gar nicht erreichen, „rechtmäßige Verhältnisse wiederherzustellen.“ Das OVG wies daraufhin, dass der Gesetzgeber der Kommune vor allem eingeräumt habe, die Dinge am Anfang zu regeln, also konkrete Bauvorschriften zu erlassen. (Az: 2 A 202/15)

Bild 1
Das Gericht erkennt keine krasse Verunstaltung des Gebäudes: Video-Wand („2008“) am Haus Rosenthal.

Foto: Hartmann Jenal